Versehentlich hat eine Spielerin ihren Ball im Spiel bei einem Übungsschwung bewegt.
Sie will den Ball an die ursprüngliche Stelle zurücklegen und sich einen Strafschlag notieren. Den Übungsschwung mit der Ballberührung will sie nicht als Schlag zählen.
Ihre Mitbewerber widersprechen. Sie meinen, die Spielerin müsse den Übungsschlag zählen, weil sie den Ball bewegt habe und von der neuen Lage weiter spielen.
Wer hat Recht?